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INSPIRE Durchführungsbestimmung Metadata
Allgemeine Informationen
Metadaten sind Daten, die im Sinne einer Geodateninfrastruktur Geodaten und Geodatendienste auf einer abstrahierten Ebene beschreiben. Sie dienen dazu, Geodaten und Geodatendienste in einer Geodateninfrastruktur zu finden. Darüberhinaus geben sie über wichtige Eigenschaften Auskunft, wie bspw. über den Verwendungszweck. Da die Beschreibungen von Geodaten und Geodatendienste grenzübergreifend bereitgestellt und genutzt werden, wird eine Vorschrift benötigt, die vorgibt, welche Metadatenelemente benötigt werden und was diese beschreiben. Die INSPIRE Durchführungsbestimmung zu den Metadaten bildet diese Vorschrift.
Durchführungsbestimmung und aktuelle Guidance-Dokumente
Die Durchführungsbestimmung zu den Metadaten ist im Amtsblatt der EU am 04.12.2008 veröffentlicht worden und trat am 24.12.2008 in Kraft. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und regelt, was umgesetzt werden muss. Die Frist für die Erstellung von INSPIRE-konformen Metadaten zu den Geodatensätzen der in den Anhängen I und II aufgeführten Themen begann am 3.12.2008 und endet spätestens am 03.12.2010. Metadaten zu den Geodatensätzen des Anhangs III müssen bis spätestens 03.12.2013 erstellt sein.
Für die konkrete technische Umsetzung der Durchführungsbestimmung sind vor allem die begleitenden "Technical Guidance"-Dokumente relevant. Sie zeigen auf, wie die Durchführungsbestimmung umgesetzt werden kann.
Die deutschen Kommentare zum Entwurf der Durchführungsbestimmung zu den Metadaten finden Sie im Review-Archiv.
(letzte Aktualisierung, 04.08.2011)

