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INSPIRE Durchführungsbestimmung Network Services
Allgemeine Informationen
Die technische Architektur von INSPIRE besteht aus Infrastrukturkomponenten, die in der Durchführungsbestimmung zu den Netzdiensten festgelegt sind. Diese Infrastrukturkomponenten sind Geodatendienste zum "Suchen" und "Finden" anderer Geodatensätze und Geodatendienste (Discovery Services), zum Visualisieren (View Services), Download (Download Services) und Transformation (Transformation Services) von Geodatensätzen sowie zum Abrufen von Geodatendiensten.
Durchführungsbestimmung und aktuelle Guidance-Dokumente
Die Durchführungsbestimmung zu den Netzdiensten mit ihren beiden Teilen zu Such- und Darstellungsdiensten ist im Amtsblatt der EU am 20.10.2009 veröffentlicht worden und trat am 09.11.2009 in Kraft. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich.
Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und regelt, was umgesetzt werden muss. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung beginnt auch die Phase, Such- und Darstellungsdienste als konforme INSPIRE Netzdienste bereitzustellen. Ab dem 09.05.2011 soll die
Anfangsbetriebsfähigkeit
der Netzdienste hergestellt werden, ab dem 09.11.2011 ist auch die in der Verordnung definierte Dienstgüte zu erfüllen.
Die Teile zu Download- und Transformationsdiensten wurden durch die Verordnung 1088/2010 zur Änderung der INSPIRE Netzdienste vom 23.11.2010 ergänzt. Sie wurde am 08.12.2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am 28.12.2010 in Kraft.
Gemäß der Verordnung sind die Netzdienste zum Download und zur Transformation von Geodaten bis Ende 2012 INSPIRE-konform bereitzustellen. Der Stichtag für die Anfangsbetriebsfähigkeit der beiden durch die Verordnung ergänzten Netzdienste ist der 28.06.2012. Die in der Verordnung definierte Dienstgüte muss bis zum 28.12.2012 erfüllt werden.
Der Teil zu den Diensten zum Abrufen von Geodatendiensten (Invoke Services) ergänzt die Verordnung nachdem er den Komitologie-Prozess durchlaufen hat.
Für die konkrete technische Umsetzung der Durchführungsbestimmung sind vor allem die begleitenden "Technical Guidance"-Dokumente relevant. Sie zeigen auf, wie die Durchführungsbestimmung umgesetzt werden kann. Derzeit werden diese Dokumente von einer Arbeitsgruppe (Initial Operating Capability Task Force, IOCTF), bestehend aus Teilnehmern der europäischen Mitgliedsstaaten, überarbeitet. Die Arbeiten der IOCTF können auf der INSPIRE Homepage verfolgt werden.
Die deutschen Kommentare zum Entwurf der Durchführungsbestimmung zu den Netzdiensten finden Sie im Review-Archiv.
(letzte Aktualisierung, 29.11.2011)

