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Zeitplanung für die Umsetzung von INSPIRE
Der INSPIRE-Zeitplan wird vom Datum des Inkrafttretens der INSPIRE Richtlinie selbst (15. Mai 2007) sowie von den Rechtsetzungsterminen einzelner Durchführungsbestimmungen (Verordnungen und Entscheidungen) bestimmt. Auf der INSPIRE-Internetseite sind alle Termine, Fristen und Meilensteine der Umsetzung sowohl rückblickend als auch vorausschauend aufgelistet.
Diese Auflistung ist grundlegend und hilfreich, da sie einen guten Überblick über den gesamten INSPIRE-Prozess vermittelt. Sie weist allerdings einen hohen Detaillierungsgrad auf und beinhaltet nicht nur Termine für die Mitgliedstaaten, sondern auch kommissionsinterne Meilensteine.
Aus Sicht der von INSPIRE betroffenen geodatenhaltenden Stellen ist es wichtig, sich auf die Umsetzungstermine zu konzentrieren, die für die Mitgliedstaaten relevant sind. Im Folgenden sind diese Termine in einer Tabelle zusammengestellt und mit einem Erläuterungstext versehen.
Die Erläuterungen sind bewusst kurz gehalten, sollen aber stichpunktartig die Einschätzung der Kst. GDI-DE über die notwendigen praktischen Maßnahmen wiedergeben. Bei weitergehenden Fragen können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden (mail@gdi-de.org).
| Nr. | Datum | Maßnahme | Erläuterung |
|---|---|---|---|
| 1 | 03.12.2010 | Metadaten zu den Themen der Anhänge I und II | Geodatensätze und -dienste, die unter die Themen der Anhänge I und II der INSPIRE-Richtlinie fallen, sind konform zur Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich Metadaten mit Metadaten zu beschreiben. Hierfür kann man z.B. den von der Kommission bereitgestellten Metadateneditor verwenden. Die Erstellung der Metadaten beinhaltet zu diesem Zeitpunkt noch nicht deren Bereitstellung über Suchdienste. Diese ist erst im Jahr 2011 gefordert. Hinweis: Grundsätzlich müssen Metadaten für die Geodatensätze und -dienste bereitgestellt werden, die im INSPIRE Monitoring gemeldet werden. |
| 2 | 09.05.2011 | Anfangsbetriebsfähigkeit der Such- und Darstellungsdienste | Geodatensätze und -dienste, für die INSPIRE-konforme Metadaten existieren, sind konform zur Verordnung (EG) Nr. 976/2009 zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich der Netzdienste über Such- und Darstellungsdienste bereitzustellen. Die Geodatensätze müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht im INSPIRE-Datenmodell gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten bereitgestellt werden, sondern lediglich in der Form, in der sie zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Anfangsbetriebsfähigkeit beinhaltet die Existenz und Funktionsfähigkeit der genannten Dienste, aber noch nicht die Erfüllung der qualitativen Anforderungen zu Performanz, Kapazität und Verfügbarkeit der Dienste. Hinweis: In Deutschland wird mit dem Geodatenkatalog-DE ein zentraler INSPIRE-Suchdienst angeboten, über den die Metadaten INSPIRE-konform bereitgestellt werden können. Es ist daher ausreichend, die Metadaten über das Netzwerk des Geodatenkatalog-DE (GDK-DE) verfügbar zu machen. |
| 3 | 09.11.2011 | Volle Betriebsfähigkeit der Such- und Darstellungsdienste | Die Geodatensätze und -dienste sind konform zur Verordnung (EG) Nr. 976/2009 zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich der Netzdienste über Such- und Darstellungsdienste unter Einhaltung aller in der Verordnung festgelegten qualitativen Anforderungen zu Performanz, Kapazität und Verfügbarkeit bereitzustellen. Die Geodatensätze müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht im INSPIRE-Datenmodell gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten bereitgestellt werden, sondern lediglich in der Form, in der sie zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Hinweis: Der GDK-DE entlastet die geodatenhaltenden Stellen, da über die Bereitstellung eines zentralen Suchdienstes die Anforderungen an die Dienstqualität nur an einer Stelle erfüllt werden müssen. |
| 4 | 28.06.2012 | Anfangsbetriebsfähigkeit der Download- und Transformationsdienste | Geodatensätze, für die INSPIRE-konforme Metadaten existieren, sind konform zur Verordnung (EU) Nr. 1088/2010 zur Änderung der Verordnung hinsichtlich der Netzdienste über Download- und Transformationsdienste bereitzustellen. Die Geodatensätze müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht im INSPIRE-Datenmodell gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten bereitgestellt werden, sondern lediglich in der Form, in der sie zu diesem Zeitpunkt vorliegen. Die Anfangsbetriebsfähigkeit beinhaltet die Existenz und Funktionsfähigkeit der genannten Dienste, aber noch nicht die Erfüllung der qualitativen Anforderungen zu Performanz, Kapazität und Verfügbarkeit der Dienste. |
| 5 | 23.11.2012 | Neu erhobene oder weitgehend umstrukturierte Geodatensätze zu den Themen des Anhang I | Geodatensätze, die unter die Themen des Anhang I der INSPIRE-Richtlinie fallen, sind konform zur Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) bereitzustellen. Am 24.02.2011 trat darüber hinaus die Verordnung Nr. 102/2011 zur Änderung der genannten Verordnung in Kraft. Mit dieser Änderungsverordnung wurden die sogenannten Codelisten zu den Datenspezifikationen, die zunächst nur in den nicht rechtlich bindenden Guidance Dokumenten enthalten waren, in den Verordnungstext aufgenommen. Die Umsetzung der Änderungsverordnung, d.h. die Beachtung der Codelisten bei der Bereitstellung der Geodatensätze zu den Themen des Anhang I, muss bis zum 04.02.2013 erfolgen. Die Bereitstellung bezieht sich nicht auf bereits existierende Geodatensätze, sondern nur auf solche, die nach der Verabschiedung der hier genannten Verordnung (23.11.2010) neu erstellt oder weitgehend umstrukturiert worden sind. Hinweis: In Deutschland wird die koordinierte Bereitstellung von INSPIRE-konformen Geodatensätzen in den Fachnetzwerken der GDI-DE vorbereitet. Die Fachnetzwerke bieten geodatenhaltenden Stellen die Möglichkeit, innerhalb der GDI-DE gemeinsam die notwendigen Harmonisierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von Kosten und Nutzen abzustimmen. |
| 6 | 28.12.2012 | Volle Betriebsfähigkeit der Download- und Transformationsdienste | Die Geodatensätze sind konform zur Verordnung (EU) Nr. 1088/2010 zur Änderung der Verordnung hinsichtlich der Netzdienste über Download- und Transformationsdienste unter Einhaltung aller in der Verordnung festgelegten qualitativen Anforderungen zu Performanz, Kapazität und Verfügbarkeit bereitzustellen. Die Geodatensätze müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht im INSPIRE-Datenmodell gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten bereitgestellt werden, sondern lediglich in der Form, in der sie zu diesem Zeitpunkt vorliegen. |
| 7 | 03.12.2013 | Metadaten zu den Themen des Anhang III | Geodatensätze und -dienste, die unter die Themen des Anhang III der INSPIRE-Richtlinie fallen, sind konform zur Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich Metadaten mit Metadaten zu beschreiben. Hierfür kann man z.B. den von der Kommission bereitgestellten Metadateneditor verwenden. Die Erstellung der Metadaten beinhaltet die unmittelbare Bereitstellung über konforme Suchdienste (siehe Nr. 3). |
| 8 | Oktober 2015 | Neu erhobene oder weitgehend umstrukturierte Geodatensätze zu den Themen der Anhäng II und III | Geodatensätze, die unter die Themen der Anhänge II und III der INSPIRE-Richtlinie fallen, sind konform zu den Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) bereitzustellen. Die Bereitstellung bezieht sich nicht auf bereits existierende Geodatensätze, sondern nur auf solche, die nach der Verabschiedung der hier genannten Verordnung (voraussichtlich im Dezember 2012) neu erstellt oder weitgehend umstrukturiert worden sind. |
| 9 | 23.11.2017 | Vorhandene Geodaten zu den Themen des Anhang I | Geodatensätze, die unter die Themen des Anhang I der INSPIRE-Richtlinie fallen, sind konform zur Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) bereitzustellen. Am 24.02.2011 trat darüber hinaus die Verordnung Nr. 102/2011 zur Änderung der genannten Verordnung in Kraft. Mit dieser Änderungsverordnung wurden die sogenannten Codelisten zu den Datenspezifikationen, die zunächst nur in den nicht rechtlich bindenden Guidance Dokumenten enthalten waren, in den Verordnungstext aufgenommen. Die Umsetzung der Änderungsverordnung, d.h. die Beachtung der Codelisten bei der Bereitstellung der Geodatensätze zu den Themen des Anhang I, muss bis zum 04.02.2018 erfolgen. Die Bereitstellung bezieht sich auf die Geodatensätze, die vor der Verabschiedung der hier genannten Verordnung (23.11.2010) bereits existierten. Hinweis: Es wird davon ausgegangen, dass dieses Datum für die meisten Geodatensätze gilt, die unter die Themen des Anhang I der INSPIRE-Richtlinien fallen. |
| 10 | Oktober 2020 | Vorhandene Geodaten zu den Themen der Anhänge II und III | Geodatensätze, die unter die Themen der Anhänge II und III der INSPIRE-Richtlinie fallen, sind konform zu den Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) bereitzustellen. Die Bereitstellung bezieht sich auf die Geodatensätze, die vor der Verabschiedung der hier genannten Verordnung (voraussichtlich im Dezember 2012) bereits existierten. Hinweis: Es wird davon ausgegangen, dass dieses Datum für die meisten Geodatensätze gilt, die unter die Themen der Anhänge II und III der INSPIRE-Richtlinien fallen. |

Zeitplan für die Umsetzung von INSPIRE
Fristen im Überblick
| 03.12.2010 | Metadaten zu den Themen der Anhänge I und II |
| 09.05.2011 | Anfangsbetriebsfähigkeit der Such- und Darstellungsdienste |
| 09.11.2011 | Volle Betriebsfähigkeit der Such- und Darstellungsdienste |
| 28.06.2012 | Anfangsbetriebsfähigkeit der Download- und Transformationsdienste |
| 23.11.2012 | Nach Verabschiedung der Datenspezifikationen neu erhobene oder weitgehend umstrukturierte Geodatensätze zu den Themen des Anhang I |
| 28.12.2012 | Volle Betriebsfähigkeit der Download- und Transformationsdienste |
| 04.02.2013 | Nach Verabschiedung der Datenspezifikationen neu erhobene oder weitgehend umstrukturierte Geodatensätze zu den Themen des Anhang I unter Beachtung der Codelisten |
| 03.12.2013 | Metadaten zu den Themen des Anhang III |
| Oktober 2015 | Nach Verabschiedung der Datenspezifikationen eu erhobene oder weitgehend umstrukturierte Geodatensätze zu den Themen der Anhänge II und III |
| 23.11.2017 | Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Datenspezifikationen vorhandene Geodatensätze zu den Themen des Anhang I |
| 04.02.2018 | Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Datenspezifikationen vorhandene Geodatensätze zu den Themen des Anhang I unter Beachtung der Codelisten |
| Oktober 2020 | Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Datenspezifikationen vorhandene Geodatensätze zu den Themen der Anhänge II und III |
(letzte Aktualisierung, 14.02.2012)

